FAQ

FAQ – Ihre Fragen an uns

Wir beantworten Ihre häufigen Fragen

Oft gibt es Fragen, die sich noch vor dem ersten Termin ergeben. Wir beantworten hier die häufigsten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich natürlich gerne direkt an uns wenden.
  • Wie sind Ihre Geschäftszeiten?

    Sie erreichen uns zu unseren Öffnungszeiten 

    Montag – Donnerstag von 7:45 – 12:00 Uhr und von 12:45 – 17:00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, hierfür können Sie gerne unser Kontaktformular benutzen. Wir freuen uns über Ihre Anfrage!

  • Was kostet ein Steuerberater?

    Die Kosten für die Tätigkeit des Steuerberaters richten sich nach der Höhe des Einkommens sowie dem Umfang der zu bearbeiteten Aufgaben. Grundlage ist hierfür die Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV)

  • Welche Aufgaben übernimmt ein Steuerberater?

    Der Steuerberater berät seine Mandanten vorausschauend zu Themen der Steuergestaltung, Buchführung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen sowie Finanzverwaltung. Er prüft Formulare, stellt Anträge und vertritt seine Mandanten in Streitfällen auch vor Gericht. Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Anliegen von uns bearbeitet werden kann? Kontaktieren Sie uns einfach und wir erteilen Ihnen dazu eine schnelle Auskunft.

  • Wie lange dauert es, bis meine Anfrage bearbeitet wird?

    Wir nehmen alle Anfragen, die bei uns eingehen, sehr ernst und bearbeiten diese schnellstmöglich. In der Regel erhalten Sie bereits am Folgetag eine Rückmeldung von uns. Jedoch kann es zu bestimmten Zeiten zu hohen Auftragshäufungen kommen, wodurch sich die Bearbeitung der Anfragen auf bis zu fünf Werktagen verzögern kann.

  • Beraten Sie nur Unternehmen oder auch Privatpersonen?

    Wir bei Schmidt & Partner mbB beraten sowohl Unternehmen als auch Selbständige, Freiberufler, Genossenschaften, Vereine oder Privatpersonen. 

  • Wie lange muss ich meine Geschäftsunterlagen aufbewahren?

    Die Frist zur Aufbewahrung von wichtigen Geschäftsunterlagen wie Jahresabschlüssen, Inventaren oder Buchungsbelegen beträgt 10 Jahre. Bei Unsicherheiten zu den Fristen einzelner Unterlagen beraten wir Sie gerne.

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